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Bildercredits: Hintergrund: Alexander-Limbach | Karte: HubbaBubba by AdobeStock

19.03.2026 (Aktualisiert am: 19.03.2026)

STATUS Corona Soforthilfe Rückzahlung in den Bundesländern

Unternehmen aus ganz Deutschland applaudieren dem großen Sonderfall in Baden-Württemberg und fordern das auch fürs eigene Bundesland ein. Wie sieht es da jeweils aus und was wird von Friseurinnungsseite getan? Ein Überblick …

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Es gibt keinen einheitlichen Deutschland-Status. Der Bund weist weiterhin darauf hin, dass mehrere Länder ihre Überprüfungen erst später oder nach Unterbrechungen durchgeführt haben.

Die einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich weit. 

Auf Friseur-Fachverbandsebene gibt es ebenso unterschiedliche Herangehensweisen und Aktivitäten.   

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Baden-Württemberg

Sonderfall. Der Landtag hat am 25. Februar 2026 das Ausgleichsgesetz beschlossen; damit sollen Rückforderungen bzw. bereits geleistete Rückzahlungen aus der frühen BW-Soforthilfe vom 22. März 2020 ausgeglichen werden. Das ist aktuell das einzige Land, in dem öffentlich eine systematische Rückerstattung bereits zurückgezahlter Soforthilfen läuft bzw. vorbereitet wird.

Bayern

Das Rückmeldeverfahren ist im Kern durchgelaufen. Erst mussten Empfänger bis 31. Dezember 2023 bzw. 29. Februar 2024 melden; wer das nicht tat, bekam am 9. September 2024 nochmals eine letzte Aufforderung mit Frist bis 31. Oktober 2024. Praktisch heißt das: kein neu startendes Massenverfahren mehr, sondern Nachläufe, Sonderfälle und noch nicht erledigte Einzelvorgänge.

Stand Friseurhandwerk -
Landesinnungsverband Friseure & Kosmetiker Bayern

Die erstinstanzliche Klage wurde verloren und die Berufung abgelehnt. Ein Friseurunternehmer aus Würzburg hat uns informiert, dass seine Klage am 30. März 2026 vor dem VG Würzburg verhandelt wird. Es sind also offensichtlich noch erstinstanzliche Klagen offen. Ob es wirklich neue Argumente gibt, die die Richter zu überzeugen vermögen, bleibt abzuwarten.

Der Landesinnungsverband spricht das Thema bei Kontakten zu Politikern immer wieder an, damit nicht in Vergessenheit gerät, welches Unrecht den Friseurunternehmern widerfahren ist. Hier z.B. ein Statement im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung Wahlkampfveranstaltung Eine echte Gesprächsbereitschaft zur Soforthilfe seitens der Landes- oder Bundesregierung besteht aber nicht. Ohne Druck durch z.B. Gerichtsurteile wird sich da in Bayern nichts mehr bewegen.

Rechtliche Aktivitäten von Innungen sind dem Landesinnungsverband Bayern nicht bekannt. Ebenso fehlen finanzielle wie personellen Ressourcen, um Klagen gegen die Rückforderung der Corona Soforthilfe zu unterstützen. Hierfür wird auf die Initiative „Friseure für Gerechtigkeit“ verwiesen.

Berlin

Auf der offiziellen IBB-Seite ist weiter der Grundsatz zu lesen, dass die Soforthilfe grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss, wenn die Antragsangaben richtig, vollständig und wahrheitsgemäß waren. Berlin wirkt damit derzeit nicht wie ein Land mit breit öffentlichem, neu aufgesetztem Rückmelde-Massenverfahren für die Soforthilfe 2020.

Eine Rückmeldung von der Friseurinnung Berlin erhielten wir nicht. 

Brandenburg

Die ILB beschreibt die Soforthilfe Corona Brandenburg als Förderung, die nun „abgeschlossen“ werde; parallel gibt es offizielle Seiten „zur Prüfung auf Rückzahlung“. Das spricht für ein weiterhin laufendes Prüf- und Abschlussverfahren, nicht für einen politisch erledigten Vorgang.

Eine Rückmeldung des Landesinnungsverband der Friseure Brandenburg erhielten wir nicht.

Bremen

Bremen: Das Rückmeldeverfahren ist beendet; die Frist für Rückmeldungen endete am 30. Juni 2025. Offene Rückfragen laufen nur noch nachgelagert.

Eine Rückmeldung der Landesinnung Bremen erhielten wir nicht.

Hamburg

Rückzahlungen laufen weiterhin dort, wo nach Hamburger Corona Soforthilfe zu viel gezahlt wurde; die IFB Hamburg nennt ausdrücklich das Vorgehen für Teil- oder Vollrückzahlungen und stellt dazu (Teil-)Widerrufsbescheide aus. Das spricht für ein fortbestehendes Einzelfall-Rückforderungsregime, nicht für eine generelle politische Aussetzung.

Eine Rückmeldung der Friseurinnung Hamburg erhielten wir nicht.

Hessen

Hessen startete 2025 ein digitales Rückmeldeverfahren, aber der aktuell wichtigste Punkt ist: Die Bescheid Erstellung ist derzeit pausiert. Das Land hat also nicht beendet, sondern vorerst gebremst.

Stand Friseurhandwerk
-
Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen

Aktuell können vom LIV Hessen keine Antworten gegeben werden. „Momentan sind wir noch zu sehr beschäftigt mit dem Thema. Sobald Neuigkeiten zu diesem Thema geben wird, werden wir auch allgemein informieren“, so die Mitteilung aus dem Verband auf unsere Anfrage. 

Mecklenburg-Vorpommern

Das Verfahren läuft weiter. Das LFI MV weist ausdrücklich auf Rückzahlungsmöglichkeiten samt Stundung/Ratenzahlung hin. Zugleich hatte das Land im September 2024 angekündigt, dass Nicht-Rückmelder Rückforderungsbescheide erhalten; die IHK Schwerin berichtet von rund 9.000 versandten Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden.

Stand Friseurhandwerk
-
Kreishandwerkerschaft Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Mecklenburg-Vorpommern plant gerade, den Kontakt zur Landesregierung aufzunehmen bzw. einen dementsprechenden Schriftsatz aufzusetzen. Dazu ist auch der Austausch mit anderen Landesinnungsverbänden geplant.

Niedersachsen

Das Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren ist weit fortgeschritten; die NBank weist darauf hin, dass die zinsfreie Rückzahlungsfrist am 30. November 2023 endete. Seitdem geht es vor allem um offene Bescheide, Verzinsung und Sonderfälle wie Stundung oder Ratenzahlung. Die Überprüfung der Corona-Soforthilfe befindet sich derzeit in der Abschlussphase. Die NBank hat über 130.000 Anträge weitgehend bearbeitet. Parallel dazu sind mehr als 10.000 Widersprüche sowie zahlreiche Klageverfahren anhängig.

Stand Friseurhandwerk
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Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks

Gemeinsam mit Innungen vor Ort hat sich der LIV von Beginn an gegen die Rückforderungen eingesetzt und zahlreiche politische Gespräche geführt.

Betroffene Betriebe werden bei der Vermittlung geeigneter rechtlicher Beratung einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei unterstützt.

Mit Bernhard Ries von der Initiative „Friseure für Gerechtigkeit“ ist eine Videokonferenz geplant.

Die Mitgliederversammlung des niedersächsischen Friseurhandwerks hat im vergangenen Jahr beschlossen, eine öffentliche Petition zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe beim Niedersächsischen Landtag einzureichen.

Alle weiteren Informationen rund um die Petition und die Möglichkeit zur Unterzeichnung

Petition – Friseure NDS | Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks

Nordrhein-Westfalen

Das Abrechnungs- und Rückzahlungsverfahren läuft weiter offiziell über die NRW-Seiten; dort werden FAQ zu Rückzahlungsaufforderungen, bereits erfolgten Rückzahlungen und Zahlungsschwierigkeiten vorgehalten. NRW ist also nicht „durch“, sondern administrativ weiter im Vollzug.

Eine Rückmeldung vom Friseur und Kosmetikverband NRW erhielten wir nicht.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz laufen Prüf- und Rückforderungsverfahren weiter. Die ISB verweist auf ihre Corona-Meldeportale; ihr offizielles Prüfungsformular zur Soforthilfe sieht vor, dass die Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses binnen sechs Wochen nach postalischem Erhalt einzureichen ist, sonst kann die Soforthilfe vollständig zurückgefordert werden.

Stand Friseurhandwerk
Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland

In Rheinland-Pfalz laufen bereits seit längerem die Überprüfungen der Soforthilfe durch die landeseigene ISB. Mehrere Widerspruchsverfahren sind abgeschlossen. In allen uns bekannten Fällen wurden die Widersprüche zurückgewiesen.  Eine Vielzahl an Rückforderungsbescheiden wurden bereits erlassen.

Klageverfahren von Friseuren sind nicht bekannt. Das Urteil aus Baden-Württemberg ist auf Rheinland-Pfalz nicht übertragbar.

Als Landesverband gab es mehrfach Gespräche mit der zuständigen Wirtschaftsministerin Daniela Schmidt und Vertretern der ISB. Seitens des Wirtschaftsministerium hat man lediglich auf Vorgaben des Bundes zur Überprüfung und Rückforderung verwiesen. Eine politische Lösung wurde abgelehnt.

„Kleine Anfragen“ im Landtag in Mainz blieben ohne Erfolg.

Verbandsmitgliedern wird empfohlen Widerspruch gegen die Rückforderungsbescheide einzulegen. Als Geschäftsstelle werden Widerspruchsverfahren vom Landesverband Rheinland begleitet.

Saarland

Das Saarland hat das Verfahren gerade wieder sehr sichtbar aufgerufen: Die Selbstüberprüfung läuft, die Rückmeldung muss bis 15. Mai 2026 erfolgen. Wird eine Überkompensation festgestellt und vollständig bis zu diesem Datum zurückgezahlt, entfällt laut offizieller Seite die Pflicht zur weiteren Dokumentation.

Stand Friseurhandwerk
- Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland

Laut Wissensstand LI Saarland sind im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe bislang keine Klageverfahren im Saarland anhängig. Lediglich im Bereich der Überbrückungshilfe gibt es ein einzelnes Verfahren, das von uns bzw. dem Arbeitgeberverband des Saarländischen Handwerks e.V. geführt wird.

Ende Februar wurden alle Empfänger der Soforthilfe im Saarland erstmalig aufgefordert, bis zum 15.05.2026 eine Selbstüberprüfung über ein spezielles Online-Portal vorzunehmen. Empfänger, die der Bewilligungsstelle das Ergebnis ihrer Selbstüberprüfung bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitteilen, müssen nach Angaben der zuständigen Stellen damit rechnen, dass die damals gewährte Hilfe vollständig zurückgefordert wird.

Darüber hinaus gilt, dass die Soforthilfe anteilig zurückzuzahlen ist, wenn eine Überkompensation vorliegt. Das bedeutet: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der tatsächliche Liquiditätsengpass im Leistungszeitraum geringer war als die bewilligte Soforthilfe, kann eine (teilweise) Rückzahlung verlangt werden.

Selbstüberprüfung der Soforthilfen).

Wir haben unseren Mitgliedern aktuell empfohlen, die Selbstüberprüfung möglichst zeitnah und gegebenenfalls mit Unterstützung eines Steuerberaters durchzuführen.

"Sollte es zu Rückforderungen kommen und entsprechende Bescheide an unsere Mitglieder ergehen, werden wir sie selbstverständlich auch in diesem Zusammenhang beraten. Die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens dürften dabei maßgeblich davon abhängen, ob die Voraussetzungen für die Beantragung der Soforthilfe im Einzelfall tatsächlich vorlagen", erklärt Geschäftsführer Mirko Karkowsky und ergänzt, "Parallel dazu werden wir auch das Gespräch mit der Politik suchen. Ein Zusammenschluss oder eine Zusammenarbeit mit der "Initiative für Gerechtigkeit" besteht bislang nicht.

Sachsen

Das Rückmeldeverfahren für den „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ aus 2020 ist seit 18. November 2024 gestartet. Wer sich trotz Erinnerung nicht zurückmeldet, muss laut SAB mit der Rückforderung der gesamten bewilligten und ausgezahlten Soforthilfe rechnen.

Eine Rückmeldung vom Landesverband Friseure erhielten wir nicht.

Sachsen-Anhalt

Das Rückmeldeverfahren läuft ebenfalls. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nennt als reguläre Frist 30. September 2025; wer bis dahin nicht gemeldet hatte, konnte dies letztmalig bis 31. Dezember 2025 nachholen, sonst droht vollständiger Widerruf und Rückforderung.

Eine Rückmeldung vom Landesverband Friseure erhielten wir nicht.

Schleswig-Holstein

Rückforderungen laufen im Einzelfall weiter über postalische Rückforderungsbescheide. Die IB.SH nennt sechs Monate Rückzahlungsfrist bei gemeldeter Überkompensation und drei Monate bei Rückforderungen aus Stichprobenprüfungen.

Stand Friseurhandwerk
- Landesinnung Friseure und Kosmetik Schleswig-Holstein

Eigentlich war das Thema in Schleswig-Holstein abgehakt, es sind kein/e Kollege/in bekannt die die Soforthilfe nicht zurückgezahlt haben.

Allerdings ist das Thema durch die Urteile in Baden-Württemberg nochmal neu zu bewerten. Deshalb wurde für die kommende Landesverbands-Vorstandssitzung eine entsprechende Diskussion angesetzt. Es gibt Überlegungen ähnlich wie Niedersachsen eine Petition zu starten, oder eine Kanzlei hinzuziehen.

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