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Credit: AdobeStock | Studio East

25.02.2026

BW: Landtag verabschiedet Corona-Soforthilfeausgleichsgesetz für alle Betriebe

Paukenschlag in Baden-Württemberg: Der Gesetzesvorschlag zur Abwicklung der Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen an betroffene Betriebe ist Geschichte. Alle Antragsfälle inklusive jener Betriebe, die nicht geklagt haben, werden berücksichtigt.

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Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 24. Februar 2026, Experten zum Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz angehört und anschließend über den Gesetzentwurf beraten. Mit den Stimmen von Grünen, CDU, FDP/DVP und AfD bei Enthaltung der SPD empfahl der Ausschuss dem  Plenum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.   

Alle Antragsfälle berücksichtigt

Am 25. Februar 2026 wurde folgedessen der von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesvorschlag zur Abwicklung der Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen an betroffene Betriebe von den verabschiedet. Berücksichtigt werden alle Antragsfälle zur Corona-Soforthilfe, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 gestellt wurden. Einbezogen sind zudem jene Betriebe, die nicht geklagt haben und den nachträglichen Rückzahlungsaufforderungen der landeseigenen L-Bank bereits nachgekommen sind. Diese haben einen Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits getätigten Soforthilfe-Rückzahlung.

Hintergrund sind Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 9. Oktober 2025 zu unrechtmäßig verlangten Rückzahlungen der „Soforthilfe Corona“. Der Gesetzentwurf geht von einem Mittelbedarf von bis zu 791 Millionen Euro aus, um den Schaden für zehntausende betroffene Unternehmen zu regulieren.

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Die von den Oppositionsparteien für das Vorgehen kritisierte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut widersprach den Vorhaltungen, sie habe nach den Urteilen zu zögerlich agiert. Man habe zunächst die Urteilsbegründungen und anschließend ein externes Rechtsgutachten abwarten müssen, um den richtigen Weg der Regulierung zu wählen. Es sei auch richtig, dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Bei Entscheidungen von solcher Tragweite habe die Legislative mehr Spielraum und auch die erforderliche Legitimität. 

Auch der  Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg begrüßt die Enscheidung: "Die nun an die Betroffenen zurückfließenden Gelder sichern den Erhalt von meistergeführten Friseurfachbetrieben, die ausbilden und nicht ausbeuten."

Handwerk BW fordert einfaches Verfahren

Rund 62.000 Unternehmen, darunter zahlreiche Handwerksbetriebe wie Friseure, Kosmetikerinnen und Fotografen, sollen laut Handwerk Baden-Württemberg von den zuvor verlangten Rückforderungen der L-Bank befreit werden. Der Spitzenverband des Handwerk BW mahnt im Zuge einer Stellungnahme die Regierung an, mit dem Rückabwicklungsverfahren keine neuen bürokratischen Hürden aufzubauen. Weitere komplizierte Antragsverfahren müssen vermieden werden. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht ein digitales Verfahren vor, in dem die Betriebe aktiv neue Anträge stellen müssen. „Die Ablösung eines Bürokratiemonsters durch ein neues Bürokratiemonster wäre das Letzte, was unsere Betriebe jetzt brauchen“, sagt Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Handwerk BW.

Großer Erfolg für Initiative "Friseure für Gerechtigkeit"

Bereits Anfang 2024 lief in Baden-Württemberg eine Klagewelle gegen die Rückforderung der Soforthilfe 2020. Mehr als 60 Mitglieder, der von Bernhard Ries gegründeten Initiatve "Friseure für Gerechtigkeit" (IFG) haben über die Initiative und mithilfe der erstellten Schriftsätze Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. 

Die ehrenamtliche Organisation boten Klageschriften, Widerspruchserklärungen und sonstige wichtige Schriftsätze, um sich gegen die Corona-Soforthilfe zu wehren. Mit den Mitgliederbeträgen der hunderten registrierten Betriebe dienten zum Zweck der Klage und den damit verbundenen Instrumenten wie Facebook und der Website.

Wichtiger Hinweis für KlägerInnen von IFG

Bernhard Ries informiert über die IFG-Plattformen zu den Rücknahmebescheiden, die die L-Bank aktuell erlässt. Konkret gehe es dabei um die Antragstellungen vor dem 08.04.2020, also noch unter der Geltung der (fehlerhaften) Richtlinie vom 22.03.2020. Der Vertreter der IFG spricht sich klar gegen eine Klagerücknahme aus, da sonst die Kostenlast die KlägerInnen treffe. Die Betroffenen sollten daher in Fällen, in denen sie geklagt haben, bei Erhalt eines Rücknahmebescheides mit folgender Formulierung das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beenden:
Das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Es wird beantragt, der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. 

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