Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche gewerkschaftsbund (DGB) werden aktiv: Der Bundesregierung wurde ein konkreter Vorschlag zur Ausgestaltung der Mindestausbildungsvergütung vorgelegt.
Demnach sollen Azubis im ersten Jahr mindestens 515€ erhalten, in jedem weiteren Ausbildungsjahr 100€ mehr. Dies soll dann gelten, wenn die Ausbildungsvergütung nicht im Tarifvertrag geregelt ist.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) sieht das kritisch: "Die gesetzliche Festsetzung einer Mindestausbildungsvergütung ist ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie. Ausbildungsvergütung muss Sache der Tarifpartner bleiben.", so ZV Präsident Harald Esser.
Die Verteuerung der Berufsausbildung wird zu Lasten der Ausbildungsbereitschaft gehen, befürchtet der ZV.