Mögliche Verstöße und rechtliche Folgen
Nichtgewährung des Mindestlohns nach MiLoG (Mindestlohngesetz) und AÜG (Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlasseung): Geldbuße bis zu 500.000 €
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Arbeitnehmerüberlassung
Verleih ohne erforderliche Erlaubnis: Geldbuße bis zu 30.000 €
Entleih von einem Verleiher ohne Erlaubnis: Geldbuße bis zu 30.000 €
Leistungsbezug
Arbeitnehmer bezieht Sozialleistungen und arbeitet, ohne dies dem Sozialleistungsträger zu melden: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Beschäftigung von Ausländern
Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Erlaubnis (Arbeitsgenehmigung-EU / Aufenthaltstitel): Geldbuße bis zu 500.000 €
Sonstiges
Verstoß gegen die Duldungs- und Mitwirkungspflicht bei Prüfungen: Geldbuße bis zu 30.000 €
Verletzung der Melde-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflicht: Geldbuße bis zu 30.000 €
Verletzung der Meldepflichten zur Sozialversicherung: Geldbuße bis zu 25.000 €
Schwarzarbeit als Fokusthema beim Zukunftskongress
Schwarzarbeit im Friseurhandwerk wird unter anderem eines der zentralen Themen sein, die im Rahmen der Podiumsdiskussion beim #NeueWegeFriseurHandwerk Zukunftskongress mit Politik und Branchen-Persönlichkeiten geführt wird. Alle Infos sowie Tickets findet ihr hier ► Zukunftskongress FriseurHandwerk