Anfang August haben sich Bund- und Länder auf ein erneutes gemeinsames Maßnahmenpaket zur Verhinderung der Verbreitung der Delta-Variante und eines damit verbundenen erneuten Lockdowns geeinigt. Ab einer Inzidenz von 35 müssen ab 23. August alle Ungeimpften und Nicht-Genesenen einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie Zugang zu körpernahen Dienstleistern haben möchten, imSalon hat berichtet.
Bereits am 16.August 2021 hat Baden-Württemberg diese Regel umgesetzt, allerdings verschärft, dort gilt eine generelle 3G Pflicht. Weitere Bundesländer folgten, wir haben den Überblick, was wo für Friseure gilt:
- Baden-Württemberg: seit 16.8. gilt 3G unabhängig von Inzidenz
- Bayern: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Berlin: ab 23.08. gilt 3G, voraussichtlich unabhängig von Inzidenz
- Brandenburg: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Bremen: seit 19.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Hamburg: seit 19.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Hessen: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Mecklenburg-Vorpommern: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Niedersachsen: ab 23.08., voraussichtlich unabhängig von der Inzidenz
- Nordrhein-Westfalen: seit 20.8. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Rheinland-Pfalz: ab 23.08. gilt 3G, voraussichtlich unabhängig von Inzidenz.
- Saarland: seit 20.08. gilt 3G unabhängig von Inzidenz
- Sachsen: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Sachsen-Anhalt: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Schleswig-Holstein: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
- Thüringen: ab 23.08. gilt 3G ab Inzidenz von 35
HINWEIS: Leider ändern sich Auflagen regelmäßig und werden regional unterschiedlich interpretiert. Die imSalon Redaktion übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.