Für Genese gilt die Ausnahme dabei nur, wenn ihre Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ob es auch für Geimpfte ein Zeitlimit geben wird, soll im Laufe der Woche entschieden werden.
Durch die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten heißt, sie müssen überall dort, wo negative Tests Zugangsvoraussetzungen sind, keinen solchen Test mehr vorlegen. Ein negativer Test ist derzeit bei einem Friseur-Besuch nötig. Ob für Geimpfte zukünftig auch Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen wegfallen, wird im Bund entschieden.