Die Aufnahme des Friseurhandwerks ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird für Friseurunternehmen neue Pflichten und Kontrollmechanismen mit sich bringen, die insbesondere die Dokumentation, Anmeldung von Beschäftigten und Betriebsorganisation betreffen.
Worauf ihr euch bereits heute vorbereiten solltet:
1. Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und AEntG
Friseurbetriebe müssen in Zukunft nach §17 MiLoG und §19 AEntG vermutlich folgende Angaben schriftlich und zeitnah dokumentieren:
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer (gilt für Minijobs und Teilzeitkräfte besonders streng)
- Arbeitsverträge sowie evtl. Nachweise über Vergütung, Qualifikation oder Arbeitsgenehmigung
- Aufbewahrungspflicht: Diese Unterlagen müssen mindestens 2 Jahre im Betrieb aufbewahrt und auf Verlangen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorzeigbar sein.
Tipp: Die Arbeitszeiterfassung kann handschriftlich, digital oder über Zeiterfassungssysteme erfolgen – sie muss jedoch täglich erfolgen und nachvollziehbar sein.