Krankengeld und Krankentagegeld sowie Versicherungen sind keine Lösung
Viele Frauen hoffen auf Unterstützung durch das Krankengeld bzw. das Krankentagegeld, das aktuell die einzige Möglichkeit ist, um die Lebenserhaltungskosten abzusichern. Doch aufgrund vieler Ausschlusskriterien ist dies keine Variante, auf die sich die Unternehmerin zu 100% verlassen kann. Der Verein „Mutterschutz für Alle“ weist im Positionspapier darauf hin, dass die Absicherung von Betriebskosten derzeit nur bei wenigen Versicherungen und lediglich für schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen möglich ist. Auch Betriebsausfallversicherungen, Inhaberausfallversicherungen und Praxisausfallversicherungen decken den Mutterschutz und Gesundheitsschutz nicht ab.
„Mutterschutz für Alle“ kämpft für folgende Maßnahmen
Gesetzliche Verankerung eines Mutterschutzes für Selbstständige
Unabhängig vom Beschäftigungsstatus soll im Grundgesetz ein Schutz für alle festgeschrieben sein
Absicherung, die eine Betriebshilfe, bzw. Vertretungskraft oder das persönliche Einkommen sowie die Fixkosten auffängt
Wenn keine Mitarbeitenden den Einkommensausfall kompensieren können und auch keine Betriebsausfallversicherung greift, muss eine automatische Absicherung schwangerer Selbstständiger greifen.
Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz, sodass Betriebsausfallversicherungen, Inhaberausfallversicherungen und Praxisausfallversicherungen auch schwangerschaftsbedingte Ausfallzeiten und die Zeit des Mutterschutzes absichern müssen.
Laut EuGH sollen „Sicherungssysteme, die frauenspezifische Kosten abdecken, von der Solidargemeinschaft getragen werden müssen“. In Deutschland ist dies nicht der Fall. Deswegen sollen Versicherungen, die im Krankheitsfall greifen, immer zum Gesundheitsschutz von Schwangeren, bei schwangerschaftsbedingten Krankschreibungen und im Mutterschutz greifen – ohne Karenz- und Wartezeiten oder gesonderte Beiträge für Betroffene.