Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Bundesgesetzblatt vom 10. Oktober 2025 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach §17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2026 bekanntgegeben.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG (Bundesinstitut für Berufsbildung) oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 %.
Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen (brutto)
- 724 € im ersten Ausbildungsjahr
- 854 € im zweiten Ausbildungsjahr
- 977 € im dritten Ausbildungsjahr
- 1014 € im vierten Ausbildungsjahr
Zum Vergleich: 2025 lag der Satz im 1. Jahr bei 682 €:
- 1. Lehrjahr 682,00 €
- 2. Lehrjahr 805,00 €
- 3. Lehrjahr 921,00 €
- 4. Lehrjahr 955,00 €