Weithin wird über den Bruttolohn gesprochen – dabei wird der tatsächliche Kostenfaktor eines einzelnen Mitarbeitenden für die Personalkosten häufig übersehen. Vielen Jungunternehmer*innen ist das gar nicht bewusst.
Wichtig ist, den Überblick über den umgangssprachlichen „Brutto-Brutto“-Lohn zu behalten – also über die tatsächlichen Kosten, die ein Mitarbeitender dem Unternehmen verursacht:
-
Nettolohn: 1.766,59 € – Auszahlung an den Mitarbeitenden
-
Bruttolohn: 2.500,00 € – ausgewiesen am Lohnzettel
-
Brutto-Brutto-Lohn: 3.115,50 € – Arbeitgeberkosten
Auswirkung auf den monatlichen Mindestumsatz je Mitarbeitenden
Gängige Kalkulationen sprechen von einem Lohnfaktor x4 bezogen auf den Bruttolohn. Bei einem Bruttolohn von 2.500 € entspräche das einem monatlichen Mindestumsatz von 10.000 €, der erwirtschaftet werden müsste.
Dabei ist es wichtig, Mitarbeitenden Transparenz über alle Kosten zu geben – unter anderem über die realen Kosten ihrer Beschäftigung –, um die Notwendigkeit dieses Mindestumsatzes nachvollziehbar zu machen. Hilfreich ist dabei auch die Grafik: „Die Kosten hinter einer Frisur beim Friseur“.
Und: Beim Mitarbeitenden kommt nicht automatisch „mehr“ im selben Verhältnis an. Steigt der Bruttolohn von 2.500 € auf 3.000 € (also um 20 %), kommt das nicht vollständig beim Mitarbeitenden an: Der Nettolohn steigt lediglich um 16 % auf 2.052 €.
Am Lohnanstieg verdient in jedem Fall auch die öffentliche Hand – also Staat und Sozialversicherungen.