In Wiesbaden gilt für Friseurbetriebe 3G, in der Nachbarstadt Mainz gilt 2G. „12 km Luftlinie entscheiden über die berufliche Existenz. Das treibt die Ungleichbehandlung auf die Spitze“, ärgert sich Guido Wirtz, Friseurunternehmer aus Rheinland-Pfalz. Denn natürlich fahren Kunden einfach von Mainz nach Wiesbaden, von Ludwigshafen nach Mannheim oder von Remagen nach Bonn, wo die Beschränkungen lockerer sind. „Das ist Wettbewerbsverzerrung. Der Flickenteppich an Regelungen macht unsere Unternehmen kaputt.“
Guido Wirtz reichte deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Denn Wirtz ist nicht nur Friseurunternehmer. Als Vorsitzender Landesinnungsmeister repräsentiert er seine Berufskollegen im ganzen Bundesland.
„Mir und meinen Kollegen ist zwischen 2019 und 2021 ein großer Umsatzausfall entstanden. Die Kunden, die wegen der Regelungen nicht mehr zu uns in den Salon kommen, haben andere Wege gefunden. Haare wachsen immer. Aber die Dienstleistung findet jetzt eben im Nachbarland statt oder – noch viel schlimmer – in der Schwarzarbeit Zuhause.“ Grund dafür sei unter anderem auch, dass viele Mitarbeiter in Kurzarbeit sind. „Die haben schlichtweg die Zeit dazu.“
Noah Wild (Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH) unterstützt die Klage finanziell und organisatorisch. Für ihn ist die Sache klar: „Die Tragweite des Grundrechtseingriffs ist nicht mehr zu argumentieren. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat gestern beschlossen, dass der Einzelhandel ab Mitte Februar mit 3G öffnen darf. Friseure wiederum erst ab Anfang März.“ Das sei schlichtweg eine Ungleichbehandlung. „Denn wieso soll in einem Monat etwas sicherer sein, wo wir bereits heute schon wissen, dass es an anderer Stelle sicher ist?“
So geht es weiter
Das Eilverfahren dauert in der Regel 3-4 Wochen. So lange heißt es für Guido Wirtz und seine Kollegen erstmal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder „für alle“ offen.