Die beiden Tarifpartner, der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), haben für die Beschäftigten im Friseurhandwerk NRW einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen.
Er tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Tariferhöhung beginnt ab dem 01.05.2024 mit einer Tarifsteigerung von 4,35% in allen Vergütungsgruppen, sodass in der untersten Tarifgruppe der Mindestlohn um 6,4% überschritten wird. Ab dem 01.01.2025 werden die Vergütungsgruppen nochmals um weitere 3,80% angehoben, somit kann der Abstand zum Mindestlohn auf 6,9% ausgeweitet werden (siehe Download).
| Ab 1.Mai 2024 | Monat | Stunde |
| Vergütungsgruppe 1 | 2.257,20€ | 13,20€ |
| Vergütungsgruppe 2 | 2.354,67€ | 13,77€ |
| Vergütungsgruppe 3 | 2.498,31€ | 14,61€ |
| Vergütungsgruppe 4 | 2.712,06€ | 15,86€ |
| Vergütungsgruppe 5 | 2.944,62€ | 17,22€ |