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Credit: Kay Nietfeld / dpa / picturedesk.com / APA

06.08.2025

Entwurf beschlossen: Friseure werden in Liste der schwarzarbeitsgefährdeten Branchen aufgenommen!

Die Friseur- und Kosmetikbranche werden in den Katalog der von Schwarzarbeit betroffenen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen! Was Friseurunternehmende bald beachten müssen...

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Auf diesen Entschluss hat die Friseurbranche schon gewartet, jetzt ist es so weit: Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Darin ist auch festgelegt, dass die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit in besonderer Weise betroffenen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen wird.

Dies bedeutet konkret für alle Salons in der Friseur- und Kosmetikbranche, inklusive Barbershops: 

  • Es gilt eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgebende muss die Mitarbeitenden nachweislich und schriftlich auf diese Pflicht hinweisen (=Hinweispflicht nach § 2a Absatz 2 SchwarzArbG).
  • Für die Arbeitgeber gilt eine Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen: Die Sofortmeldepflicht (§ 28a Absatz 4 SGB IV) besagt, dass der Arbeitgebende den Beschäftigungsbeginn des Arbeitnehmenden spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden hat.
  • Die nun geltende Meldepflicht nach § 16 MiLoG betrifft Arbeitgeber im Ausland, die Mitarbeitende in Deutschland beschäftigen. Hierzu mehr § 16 MiLoG - Einzelnorm
  • Arbeitszeitaufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG: Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden aufzuzeichnen und aufzubewahren bzw. bereitzuhalten.
  • Geltungszeitraum: Der Gesetzesentwurf wurde jetzt beschlossen, wann das Gesetz verabschiedet wird und die Vorgaben in Kraft treten ist aktuell noch nicht bekannt. Meldet euch für unseren ► Newsletter an, um keine wichtigen Fristen zu verpassen! 

Diese Pflichten werden die Prüfungen der FKS erheblich erleichtern und dazu führen, dass illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch, Mindestlohnunterschreitungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen rascher und effizienter aufgedeckt und eingedämmt werden können. 

Hintergrund der Aufnahme in die Risikobranchen waren unter anderem die hohe Anzahl an Barbershops, bei denen nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche zu beobachten waren. In einer Vielzahl an Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios, liegt ein Schwerpunkt illegaler Beschäftigung und teilweise ausbeuterischer Beschäftigungsformen. Diesen Entwicklungen wird mit der Aufnahme in die Risikobranchen entgegengewirkt. 

Hier lest ihr weiter zu Hintergrundinfos zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

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Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Ich habe das klare Ziel, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und somit Finanzkriminalität insgesamt entschieden zu bekämpfen. Der Rechtsstaat muss hier konsequent durchgreifen. Das gilt gerade für Schwarzarbeit, die oft organisiert und in großem Stil abläuft. Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern. Dafür habe ich heute einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem wir die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls schlagkräftiger, moderner und digitaler aufstellen. 

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas „Das BMAS begrüßt den Gesetzesentwurf des BMF als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Besonders wichtig war für das BMAS dabei, dass der Zoll seine Ermittlungsergebnisse künftig unverzüglich auch an die Jobcenter übermitteln wird. So kann Sozialleistungsmissbrauch früher erkannt werden und die Jobcenter können Entscheidungen, beispielsweise über Rückforderungen zu viel gezahlter Leistungen, schneller treffen.“

Presseaussendung des Bundesfinanzministeriums

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