Abweichend von den Regelungen der ÜLU-Richtlinie und des Zuwendungsbescheides dürfen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Die Lehrgangswoche umfasst mindestens drei Unterweisungstage. Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Lehrgangsinhalt in komprimierter Weise vermittelt wird. Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, ist das BMWi/BAFA einverstanden, dass ausnahmsweise auf eine Begründung und Dokumentation der Komprimierung verzichtet werden kann. Der Grundsatz der Lehrgangskontinuität wird aufgehoben: Die Unterweisungstage müssen somit nicht in zusammenhängender Form, sondern innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten durchgeführt werden.
- Die Anwendung der 80%-Regelung ist weiterhin zu beachten, Teilnehmerüberschreitungen werden bis zur vollständigen Auslastung der Werkstätten-/Arbeitsplätze zugelassen.
- Es gelten weiterhin die ► Förderpauschalen des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI) für die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung sowie auch für die Internatsunterbringung
► Die Covid-19 Arbeitsschutzstandard-Empfehlungen für die Bildungseinrichtungen finden Sie unten als Download!