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Will einen Schlussstrich: Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin Baden-Württemberg | Credit: APA Images / Bernd Weißbrod

22.01.2026

BW: Erstattung gezahlter Corona-Soforthilfen in Planung

Wer in Baden-Württemberg Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, könnte bald Geld zurückbekommen. Nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) drängt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf eine politische Lösung bei der das Finanzministerium jedoch mitziehen muss.

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Im Streit um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen möchte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium nun einen Schlussstrich ziehen. Wie der Staatsanzeiger unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtet, schlägt die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vor, dass Zuschüsse, die auf Basis der Richtlinie von Mitte März 2020 bewilligt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits erfolgte Rückzahlungen sollen erstattet werden.

„Mein Ziel ist es, die Weichen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu stellen“, so Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart. Am 8. März 2026 ist Landtagswahl, danach endet die Amtszeit der grün-schwarzen Landesregierung.

Ziel ist möglichst unbürokratische Rückabwicklung

Wie hoch die Belastung für die Staatskasse am Ende ausfällt, ist laut Wirtschaftsministerium derzeit noch unklar. Einem Sprecher zufolge gehe es um 62.200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bislang von Kleinbetrieben und Selbstständigen zurückverlangt habe.

Nach Angaben der Ministerin laufen dazu bereits Gespräche mit dem Finanzministerium. Entscheidend sei, dass die finanziellen Mittel schnell bereitgestellt werden. Ziel sei eine möglichst unbürokratische Rückabwicklung. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

VGH stärkt Unternehmen den Rücken

Auslöser für den Vorstoß ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: In mehreren Verfahren bekamen Unternehmende recht, weil die Rückforderungsbescheide nach Auffassung des Gerichts nicht konkret genug formuliert waren. Die betroffenen Unternehmen wehrten sich erfolgreich gegen die Forderungen des Landes.

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Nicole Hoffmeister-Kraut betont, dass offene Verfahren beendet und bereits bestandskräftige Rückforderungen wieder zurückgeführt werden sollten. Rechtlich sei das jedoch komplex. Aus dem Finanzministerium heißt es, man gehe davon aus, dass das Wirtschaftsministerium einen geeigneten und rechtssicheren Vorschlag vorlege.

Rückforderungen in großem Stil

Das Land hatte während der Pandemie laut L-Bank rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro an UnternehmerInnen und Selbstständige ausgezahlt. 2021 mussten Betroffene eine Abrechnung vorlegen, ob und in welcher Höhe ein Rückzahlungsbedarf besteht. Die L-Bank forderte nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt 862 Millionen Euro zurück.

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