In einer Sitzung vom 5. Juli hat der Bundesrat das Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates soll das Gesetz zum 01.08.2024 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften zur Validierung werden 4 Monate später, zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Kammern fordern ausreichend Vorbereitungszeit und, den Anspruch auf ein Feststellungsverfahren auf den 01.01.2026 zu verschieben.
Validierung von langjähriger Berufserfahrung
Mit dem BVaDiG wird ein wichtiger Schritt zur Integration von Menschen ohne Berufsabschluss in das Berufsbildungssystem und zur Schaffung neuer beruflicher Perspektiven gesetzt. Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland und soll neue Fachkräftepotenziale erschließen und für eine geregelte, qualitätsgesicherte Validierung durch die Handwerkskammern auf Basis der Ausbildungsordnungen sorgen.