Wir haben nachgefragt beim Bundesfinanzministerium, wie man die Herausforderungen des Friseurhandwerks sieht und welche konkreten Lösungsansätze es gibt.
Mit uns persönlich sprechen will man nicht, eine Interviewanfrage mit Christian Lindner wird sofort abgeschmettert, aber gerne beantwortet man Fragen, halt schriftlich. Klar, als "kleines Fachmedium" haben wir uns mehr erhofft, aber nicht erwartet und so freuen wir uns, zumindest weiterhin an politischer Stelle anzuklopfen und auf die Belange des Friseurhandwerks aufmerksam zu machen. Gut, wenn man sich auf bundespolitischer Ebene mit dieser wichtigen Branche auseinandersetzt.
Die Antworten freilich hochpolitisch, rückwärtsgerichtet und völlig unverbindlich. Zwischen den Zeilen kann man dennoch so einiges lesen:
Spart der Staat bei Schwarzarbeit Kontrollen?
imSalon: Auf die Bekämpfung der Finanzkriminalität wurde im Koalitionsvertrag ein wichtiger Schwerpunkt gesetzt.
Dennoch wurde die konkrete Forderung von Handwerkskammer und ver.di nach mehr Zollkontrollen nicht erhört. Im Gegenteil, 2023 fand nur ein Bruchteil an Kontrollen im Vergleich zu den Vorjahren statt. Dabei waren die Ergebnisse der wenigen durchgeführten Kontrollen erschreckend.
Weshalb spart der Staat hier?
FINANZMINISTERIUM: Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist auch aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) essenziell für einen fairen Wettbewerb, die Gewährleistung gerechter Arbeitsbedingungen und die Sicherung der Sozialsysteme. Deshalb verfolgt das BMF das Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen. Ihre Arbeit soll noch effizienter und wirksamer werden.
Die FKS verfolgt den Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Sie hat im vergangenen Jahr ihre strategische Ausrichtung gestärkt. Dabei wurden insbesondere bei Arbeitgeberprüfungen mit Sichtung von umfassenden Geschäftsunterlagen entsprechende Anpassungen vorgenommen. Strategisches Ziel der FKS ist es, durch eine risikoorientierte Wahrnehmung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Mindestlohnunterschreitung zu intensivieren. Dadurch soll sie stärker zur Sicherung der Sozialsysteme, Steuereinnahmen und Lohngerechtigkeit beitragen. Dabei arbeitet sie intensiv mit allen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen, die in die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingebunden sind.
Die Prüfungen der FKS richten sich überwiegend an die besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen. Der Schwerpunkt der Prüftätigkeit der FKS lag im Jahr 2023 erneut auf lohnintensiven Branchen, hierzu zählt auch das Friseurhandwerk sowie die Kosmetiksalons. Durch die Entwicklungen im Bereich des Risikomanagements entstehen Steuerungsmöglichkeiten jenseits rein quantitativer Vorgaben. Damit steht perspektivisch nicht mehr die reine Anzahl von durchgeführten Prüfungen im Vordergrund, sondern vielmehr, wie viele substanzielle Verstöße aufgedeckt werden können. Dadurch soll insbesondere der Fokus stärker auf unredliche Wettbewerbsteilnehmer in einer Branche gelegt werden, da diese letztlich die Existenz der redlichen Marktteilnehmer gefährden können. Der Blick auf die reine Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ist daher nur beschränkt aussagekräftig.
Ein besonderes und erfolgreiches Instrument der Prävention stellen zudem die branchenbezogenen Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften dar. Ein solches Bündnis besteht seit 2016 auch im Friseurhandwerk.
FAZIT 1: Man hat das Problem erkannt und auch den Bedarf an Kontrollen im Friseurhandwerk.
Aber, Ziele zu verfolgen und daran zu arbeiten heißt übersetzt, dass man noch weit davon entfernt ist. Aus diversen Quellen haben wir erfahren, dass die Zolldirektionen massiv unterbesetzt sind, bzw. wichtige Planstellen fehlen und somit gar nicht das Personal vorhanden ist, stärker zu kontrollieren.
Das Problem liegt in der Umsetzung. "Qualität vor Quantität" klingt da zwar gut und richtig, ist jedoch gleichzeitig ein Killerargument hinter dem man sich wunderbar verstecken kann, wenn man nicht mehr vorzuweisen hat.
Absetzbarkeit Friseurdienstleistung
imSalon:Als Personalintensives Handwerk ist der Friseur aktuell stark benachteiligt. Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie diverse Handwerkerpositionen sind steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit der Friseurdienstleistung, wie vom Zentralverband für das deutsche Friseurhandwerk gefordert, wäre ein enormer Hebel gegen Schwarzarbeit. Kunden müsste nach einem Kassenbeleg fragen, Salons kämen in Handlungszwang.
Wie bewertet das Finanzministerium diesen Vorschlag?
FINANZMINISTERIUM: Ausgaben, die im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen stehen, können steuerlich grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Das ist in § 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Der privaten Lebensführung sind Aufwendungen immer dann zuzuordnen, wenn sie in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, also keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind. Bei Aufwendungen für den Friseur handelt es sich um solche Kosten, die allein der privaten Lebensführung dienen.
Einige solcher privaten Ausgaben können dennoch in gesetzlich genau bezeichneten Fällen, z. B. als Sonderausgaben (§ 10 EStG) oder als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (§35a EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer u. a. für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleitungen um 20 %, höchstens um 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) und Handwerkerleistungen (§35a Absatz 3 EStG) wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in privaten Haushalten eingeführt, da steuerliche Vorgänge im Privathaushalt für die Finanzverwaltung nur schwer überprüfbar sind. Anders als bei gewerblichen Betriebsstätten ist im Privathaushalt eine Betriebsprüfung nicht möglich und der Privathaushalt unterliegt dem vollen grundrechtlichen Schutz. Auch sollte der private Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden.