Am 21. Oktober 2025 überprüften mehr als 40 BeamtInnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg rund 40 Beschäftigte in über 20 Barbershops. Unterstützt wurde der Einsatz durch Kräfte des Polizeipräsidiums Schwaben Nord sowie der Bereitschaftspolizei. Ziel der Kontrollen war, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zu prüfen.
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Augsburg: Mehrere Delikte bei Barbershop-Kontrollen aufgedeckt
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Vor Ort wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In fünf Sachverhalten sind weitergehende Prüfungen durch die FKS erforderlich. In vier Fällen besteht der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht in korrekter Höhe abgeführt wurden. Zudem stellte der Zoll Verstöße gegen das Mindestlohngesetz fest.
Bei mehr als 10 Barbershops ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften – etwa die Meisterpflicht. Diese Fälle wurden an die zuständige Handwerkskammer zur weiteren Prüfung übergeben.
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