Am 14. Mai wurden im Zuge einer regionalen Schwerpunktprüfung in Schwaben und Oberbayern über 50 Salons (Friseur, Kosmetikstudio, Barber sowie Nagelstudio) in Bezug auf Schwarzarbeit überprüft. In einem der kontrollierten Friseur-Salons trafen die Zollbeamten eine Person an, die sich illegal in Deutschland aufhält. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und gegen die Arbeitgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ermittelt.
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Augsburg: Illegale Beschäftigung in Friseur-Salon aufgedeckt
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In Summe wurden fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Beitragsbetrugs,vier Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz sowie Beschäftigung von Ausländer ohne Aufenthaltstitel und Unterlassen der Anmeldung der Sozialversicherung eingeleitet. In einem Fall führte die fehlende Arbeitsaufzeichung zu Verwarnungsgeld.
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