„Die Erhöhung des Mindestlohns bedeutet für Arbeitgeber, dass sie zum Jahreswechsel 2024/2025 prüfen müssen, ob bei ihren Minijobbern und Geringverdienern der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro eingehalten ist“, sagt Ecovis-Experte und Steuerberater Andreas Islinger. Und weiter: „Dazu sollten sie die bestehenden Verträge prüfen lassen. Denn Fehler können schnell zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bußgeldern führen.“
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