Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
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Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen
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finanzielle Zuschüsse
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KfW-Sonderprogramm 2020
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erweiterte KfW-Kreditfinanzierungen
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Bürgschaften
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Wirtschaftsstabilisierungsfonds für große Unternehmen.
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Zuschuss- und Darlehensprogramme der Bundesländer ausgeweitet
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Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
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Berufsschulen öffnen und digitales Lernen ermöglichen
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Unter Beachtung aktueller Hygienevorschriften Berufsschulen für alle Auszubildenden wieder zugänglich machen
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zusätzliche Bereitstellung von 500 Millionen Euro im Digitalpakt
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Abschluss- und Gesellenprüfungen sicherstellen
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Trotz verschobener Prüfungstermine keine Nachteile für Auszubildende
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Auszugehen von Ende Juli, Ende August 2020
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Auszubildende, deren Ausbildungsverträge pandemiebedingt vor Abnahme der Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen enden, können einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen
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Bundesagentur für Arbeit verspricht Berufsausbildungsbeihilfebeziehende Menschen die Ausbildung bis zum tatsächlichen Ausbildungsende weiter zu zahlen, wenn sich die Abschluss- oder Gesellenprüfung weiter hinaus verschiebt
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Fortführung begonnener Ausbildungen sichern
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Ausbildung während Kurzarbeit oder vorübergehender Betriebsschließungen fortsetzen
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Betriebe, die Teile der Ausbildung nicht mehr erbringen können, versuchen diese an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungsträger zu übertragen
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Auszubildende bei Insolvenz oder endgültiger Betriebsschließung weitervermitteln
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Übernahmeprämie: Diese Prämie ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
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Ausbildungsförderung für junge Menschen ist weiterhin verfügbar (gleiches gilt für Formate der Sprachförderung)
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Ausbildungsangebot stabilisieren – Neuverträge ermöglichen
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Berufsorientierungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote aufrechterhalten
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„Check-U – das Erkundungstool“ ein hochwertiges berufsorientierendes Online-Tool
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Alle Allianzpartner werden über ihre Kanäle Betriebe ansprechen und für Ausbildungsplätze werben
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telefonische oder digitale Beratungen, „Speed-Datings“ und Beratungsangebote der Kammern und Verbände über digitale Formate angeboten.
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Nachvermittlungsaktionen
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Bestehende Förderinstrumente als Einstiegspfade in Ausbildung nutzen
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Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 sichern
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Auszubildende können auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung zunächst lernen, wenn sich der eigentlich angemeldete Ausbildungsbetrieb Pandemie-bedingt nicht in der Lage sieht eine Ausbildungsanleitung zu starten.
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Aus-, Fort- und Weiterbildungsträger unterstützen
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Kostenentlastung: modifizierten Regelungen des Kurzarbeitergeldes, dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, den Zuschuss- und Kreditprogrammen des Bundes und der Länder sowie den Flexibilisierungen in Förderverfahren
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Modernisierung von Ausbildungskursen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durch digitale Technologien und neue Qualifizierungskonzept
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zunehmende Digitalisierung der Weiterbildung und innovative Modellprojekte
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Follow-up
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Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt genau beobachten und die vereinbarten Maßnahmen bedarfsgerecht weiterentwickeln und Betriebe dementsprechend unterstützen
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Kurzarbeit und Ausbildung sollte mit Bezug auf bestehende Ausbildungsverhältnisse und auch auf neue Ausbildungsangebote im Blick der Allianz bleiben und Lösungen gefunden werden
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