Der Fokus der Überprüfungen lag auf unerlaubter Handwerksausübung im Friseurhandwerk. In jedem Barbershop muss der Inhaber oder sein Betriebsleiter über einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Bei der Kontrolle neun Güterloher Barbershops überprüft. Dabei wurden, laut Handwerkskammer, unterschiedliche Verstöße festgestellt: In fünf Salons waren keine Betriebsleitende mit den erforderlichen Qualifikationen vor Ort. Diese Salons werden nachkontrolliert oder müssen einen neuen Betriebsleitung nachweisen, um in der Handwerksrolle zu verbleiben.
Barbershop-Mitarbeiter "den ersten Tag da"
Zusätzlich waren in einem weiteren Salon Beschäftigte nicht angemeldet - diese waren laut eigenen Aussagen den ersten Tag da. "Friseurbetriebe sind nicht in der Liste der Risikobranchen, in der eine Sofortmeldepflicht für Mitarbeiter gilt, sondern haben 6 Wochen Zeit für die Anmeldung", sagt Sascha Gawenda vom zuständigen Hauptzollamt Bielefeld. Dadurch hat kein rechtlicher Verstoss stattgefunden.
Eine Gesetzesänderung ist laut Sascha Gawenda bereits in Arbeit - im Jahr 2025 soll auch die Friseurbranche in die Liste der Risikobranchen aufgenommen werden.
Das Hauptzollamt wird in diesen bestehenden Fällen weitere Ermittlungen zur Personalüberprüfung in die Wege leiten. "Wenn eine Kontrolle stattgefunden hat, werden die Leute meist sehr schnell angemeldet", sagt Herr Gawenda.