Credit: Sandrino Donnhauser | imSalon

10.04.2024

Selbstständiger Friseurbetrieb ohne Eintrag in Handwerksrolle: Bußgeld bis € 50.000,-

Kontrollen in Lübeck: Mindestens zehn Bußgeldverfahren wurden im Rahmen einer Überprüfung eingeleitet ...

Am 27. März 2024 erfolgten Kontrollen in der Hansestadt Lübeck durch den Kommunalen Ordnungsdienst. Der Schwerpunkt bei den sieben aufgesuchten Betrieben, fünf davon waren Friseursalons, lag auf mögliche Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften. 

Verstoß gegen Handwerksordnung

Im Rahmen der Überprüfung stellten die Behörden umfangreiche Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten in den Betrieben fest. Daraus resultierten 10 eingeleitete Bußgeldverfahren. Zu diesen Verstößen zählten unter anderem die Ausübung eines Gewerbes, ohne Eintrag in die Handwerksrolle, sowie die Verletzung der Anzeigenpflicht (fehlende Meldung des Betriebes bei Behörden). Des Weiteren wurden Ausländerinnen* ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt.  

Nach den Bestimmungen der ► Handwerksordnung ist der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur gestattet, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Verstöße gegen diese Regeln werden sowohl nach den Bestimmungen der Handwerksordnung als auch des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro geahndet.