Welche Gespräche führt der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks aktuell mit ver.di?
HS: Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände stehen auf Bundes- und Länderebene in Kontakt mit ver.di. Grundsätzlich forcieren alle, dass die Sozialpartner vornehmlich auf Ebene der Länder zusammenkommen und über die Lohnentwicklung in dem entsprechenden Bundesland sprechen und auch verhandeln. Höchstes Ziel ist dabei ein Tarifabschluss mit AVE, sofern dies möglich ist. Falls nicht, kann dennoch ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, welcher aber in einem sehr begrenzten Rahmen wirkt.
Daher plädieren wir in solchen Fällen dafür, dass die Verhandlungspartner eine Lohnempfehlung erarbeiten, die im Rahmen der Lobby- und Kommunikationsarbeit für die Branche verwendet werden kann. Der Zentralverband führt hierzu auf Bundesebene flankierende Gespräche. Derzeit gibt es aufseiten von ver.di zunehmend Schwierigkeiten, genügend Vertreterinnen und Vertreter für die Tarifverhandlungen (Kommission) zu stellen. Ohne diese Beteiligung seitens der Arbeitnehmenden, gibt es keine Verhandlungen und demnach auch keine Tarifverträge oder Empfehlungen.
In mehreren Bundesländern gelten Tarifverträge, die seit Jahren nicht weiterentwickelt wurden.
HS: Der Gesetzgeber ermöglicht unserer Branche in verschiedenen Bereichen, sich selbst zu verwalten und die Rahmenbedingungen selbst zu definieren. Die Möglichkeit, Löhne in Eigenregie mittels eines Tarifvertrages zu entwickeln, gehört zur Selbstverwaltung und kann ein wirkungsvolles Instrument zur Branchenentwicklung sein. Diese Verantwortung liegt in unser aller Händen und dessen müssen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen bewusst sein. Das Wirken eines Tarifvertrages ist dabei rechtlich komplex. Einmal abgeschlossene Tarifverträge verlieren ihre Wirksamkeit nicht mit Ablauf des Vertrages. Sie müssen gekündigt oder durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt werden. In aller Regel erfolgt das in einem Schritt.
"Für eine Kündigung sind beide Sozialpartner erforderlich, was uns zum Dilemma führt."
Ein ungekündigter Tarifvertrag wirkt daher zunächst weiter. Eine Faustformel für das Nachwirken gibt es nicht. Ab einer gewissen Zeit werden diese Tarifverträge von den wirtschaftlichen Entwicklungen eingeholt. Dennoch – und das ist ein Problem für die Außendarstellung der Branche – haben diese Informationen Bestand und fließen in öffentliche Statistiken oder Presseberichte ein, obwohl die Realität längst anders aussieht und diese alten Tarifverträge keine Anwendung mehr finden.
Für eine Kündigung sind beide Sozialpartner erforderlich, was uns zum Dilemma der vorangegangenen Frage führt. Kann eine der beiden Seite keine Vertretung stellen, bleibt dieser Zustand leider bestehen.
Also sind wir hier mehr oder weniger ausgeliefert?
HS: Es ist mehr als paradox, dass sich der Zentralverband und die Landesinnungsverbände als Arbeitgeberverbände nahezu gezwungen sehen, einerseits für eine Mitgliedschaft bei ver.di zu werben und andererseits ver.di-Mitglieder um ihr Engagement und Mitwirken im Rahmen der Tarifkommissionen zu bitten. Das Engagement der ver.di zu diesen Punkten ist in unserer Branche eher als verhalten zu bezeichnen. Der Zentralverband wird ver.di dabei so weit unterstützen, wie es uns im Auftrag als Arbeitgeberverband möglich und erlaubt ist.
Obwohl Tarifpolitik Ländersache ist, fehlt es in einigen Bundesländern an funktionsfähigen Verhandlungspartnern. Kann der Zentralverband hier einspringen?
HS: Funktionsfähige Verhandlungspartner sind Grundvoraussetzung. Wie zuvor ausgeführt, sehen wir diese Problematik und die genannten negativen Auswirkungen. Faktisch sind uns jedoch die Hände gebunden. Daher bleibt uns nur das Gespräch zu suchen und gemeinsam mit den Sozialpartnern nach Lösungen zu suchen. Dabei stehen wir nicht nur in Gesprächen mit ver.di, sondern auch mit dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) zusammen, mit unserem Dachverband dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks).
"Der Zentralverband ist und bleibt ein Arbeitgeberverband."
Christian Hertlein, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses im Zentralverband, erklärte kürzlich, dass ver.di in manchen Regionen mangels Personal und Mitgliedern aus dem Friseurhandwerk kaum als Verhandlungspartner auftreten könne – mit der Folge, dass tariflich wenig bis nichts passiert. Was könnte der Zentralverband hier unternehmen?
Das Selbstverständnis des Verbandes hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Auch wenn wir uns, insbesondere angesichts der Probleme der Branche, welche aus unserer Sicht nur gemeinschaftlich und ganzheitlich zu lösen sind, vermehrt als Branchenverband verstehen, ist und bleibt der Zentralverband ein Arbeitgeberverband.
Gerade bei dem Thema Tarifverträge und Tarifpolitik können wir nur eine Seite vertreten. Diese zweigliedrige Interessenvertretung hält das System aktuell und lebendig und gewährleistet eine faire sowie ausgeglichene Vertretung der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermaßen. Wir nehmen die Aufgaben und die Verantwortung, die uns im Rahmen dieser Vertretung überantwortet wurden, gewissenhaft wahr.
Wir haben eine klare Vorstellung davon, wie sich die Tariflandschaft in der Zukunft entwickeln sollte. Daran arbeiten wir gerne gemeinsam mit unserem Sozialpartner und hoffen, dass man sich dort unseren Vorstellungen einer aktiven, konsistenten und zukunftsorientierten Tarifpolitik anschließen wird.
"... bildet die Komplexität der Branchensituation nicht ab. Wir sind der festen Überzeugung, dass uns das Drehen an einem einzelnen Rädchen nicht weiterbringt."