Das klingt ein bisschen nach „im Trüben fischen“. Wir brauchen doch eine klare Zielsetzung, um dann entsprechend Maßnahmen setzen zu können.
CH: Ergänzend sage ich: Wenn die Zahl der fertigen, frischen Gesellinnen und Gesellen in etwa der Zahl der Ausbildungsanfänge entspricht, dann passt es.
Ok, dafür muss sich aber die Ausbildungsqualität massiv verbessern. Beim Zukunftskongress sprachen Sie davon, dass 60% der Betriebe mangelhaft ausbilden. Wie wollen Sie denn die Qualität der Ausbildungsbetriebe steigern?
CH: Das ist schwierig. Wir haben keine rechtliche Handhabe, um auf Betriebe zuzugreifen. Wir können Angebote schaffen und Wege anhand von Erfolgsbeispielen aufzeigen. Aber die Initiative müssen Betriebe selbst ergreifen, indem sie erkennen, dass sie etwas falsch machen.
Aber kein Betrieb wird von sich selbst sagen, dass er schlecht ausbildet. Derweil wird es immer fataler: TikTok Gruppen machen sich über putzende Friseurazubis lustig, das ist ein zusätzlicher und nachhaltiger Imageschaden. Wenn Sie jetzt sagen, alle Kraft geht dahin, junge Menschen in die Branche zu bekommen, dann klingt das nach einem sinnlosen Aufwand. Dann haben wir diese ganzen jungen Menschen, die wir sehenden Auges wieder vergraulen.
CH: Wir müssen die Betriebe überzeugen, dass man sich auch in der Ausbildung helfen lassen kann, Partnerschaften mit der Industrie, mit externen Anbietern oder gemeinsam mit Kollegen eine Verbundausbildung zu machen.
Was unternimmt der ZV aktuell, um solche Netzwerke zusammenzubringen?
CH: Die gibt es noch nicht, wir müssen hier noch viel stärker kommunizieren.
Gemeinsam mit der Deutschen Handwerkskammer wollte man doch an dem Problem mit der Ausbildereignungsprüfung arbeiten. Ist Herr Dr. Born nach der Podiumsdiskussion auf Sie zugekommen?
CH: Nein, niemand ist auf uns zugekommen. Wir Fachverbände haben auf die Ausbildereignungsprüfung, also Teil 4 der Meisterprüfung, nach wie vor keinen Zugriff. Teile 3 und 4 der Meisterprüfung werden ausschließlich über die Handwerkskammern und den Zentralverband des Deutschen Handwerks bearbeitet, allerdings nicht Gewerksspezifisch. Wir kritisieren das schon lange.
In Frankfurt hat gerade der Salonunternehmer Marco Dupré darauf aufmerksam gemacht, dass 9 von 10 Azubis nichts im Betrieb gelernt haben und die Branche verlassen wollen (► Beitrag). Nach Gesprächen mit Innung und Handwerkskammer vor Ort wurde vereinbart, sich die Ausbildungshistorie von Salons der letzten 10 Jahre anzuschauen, um dann entsprechende Kontrollen und Gespräche zu veranlassen. Wäre das nicht eine sinnvolle Maßnahme auf Bundesebene, gemeinsam mit der Handwerkskammer ähnliche Pläne aufzustellen?
CH: Das ist ein guter Ansatz, der hängt aber in letzter Konsequenz ausschließlich an der Kontrollmöglichkeit durch die Handwerkskammern. Wenn die Kammern sagen, sie haben dafür kein Personal, wird auch weiterhin nichts passieren. Die Innungen dürfen das nicht.
Haben Sie denn schon mit der Kammer gesprochen?
CH: Die meisten Kammern haben nicht mal die vollständigen Ressourcen zum Thema Schwarzarbeitskontrolle und Umgehung der Handwerksordnung, geschweige denn für Ausbildungskontrollen.
Man kann auch Betrieben nicht einfach ihre Ausbildungsbefähigung entziehen, das ist rechtlich ein schwieriger Prozess und obliegt den Handwerkskammern.
Aber irgendetwas muss getan werden.
CH: Wir stellen aktiv Ausbildungsberater zur Seite, aber es bleibt eine verzwickte Situation.
Sie sprachen vorhin vom Berufsvalidierungsgesetz. Was ist das?
CH: Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz soll die Anerkennung von Berufserfahrung für Menschen ohne formalen Berufsabschluss ermöglichen und die berufliche Bildung entbürokratisieren. Es führt ein Validierungsverfahren ein, um die im Arbeitsleben erworbenen Kompetenzen zu bewerten. Das kann durchaus gleichwertig zur Gesellenprüfung sein.
Teilqualifizierungen – etwa eine Ausbildung zum Barber oder zum Coloristen – werden von vielen gefordert. Kann sich der Zentralverband das vorstellen?
CH: Wir müssen uns im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bewegen, also bei Ausbildungsdauern von zwei bis dreieinhalb Jahren. Damit gibt es einen anerkannten Berufsabschluss. Das gilt nicht für Teilausbildungen. Coloristen oder Barber kann auch die Industrie ausbilden und zertifizieren – aber ohne die gleichen Rechte wie eine Gesellin oder ein Geselle und ohne Zugang zur Meisterprüfung. Das sind dann FacharbeiterInnen mit Spezialisierung. Unser Ziel bleibt es, einen anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen.