Was versteht man unter Tarifkommission?
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt ArbeitnehmerInnen bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen, aber auch wenn es um den Branchentarifvertrag geht. Dafür wird eine Tarifkommission (TK) gebildet, die für das jeweilige Bundesland des Tarifvertrages verantwortlich ist.
Handelt es sich z.B. um einen Branchentarifvertrag für FriseurInnen aus Baden-Württemberg, dann ist die Tarifkommission aus ver.di-Mitgliedern, die im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg beschäftigt sind, zusammenzusetzen.
Wie setzt sich Tarifkommission zusammen?
Die Bildung der TK erfolgt durch eine Wahl. Dafür sind im ersten Schritt verdi-Mitglieder notwendig, die sich aktiv beteiligen. Von diesen Mitgliedern können sich Personen aufstellen lassen, um sich in der TK für die Arbeitslöhne einzusetzen.
Was macht die Tarifkommission?
Die Tarifkommission ist zuständig für
• die Kündigung von bestehenden Tarifverträgen (für das jeweilige Bundesland)
• die Aufstellung von Forderungen (z.B. höhere Löhne, weniger Arbeitsstunden, …)
- Dem sollte eine möglichst breite Diskussion vorangehen, z. B. in Mitgliederversammlungen, Konferenzen oder Umfragen unter den Mitgliedern. Die letzte Entscheidung über die Forderungen trifft aber die TK.
• das Verhandeln der Tarifverträge
- in der Regel wählt die TK eine Verhandlungskommission (VK), die die Verhandlungen führt.
- Wenn die TK nicht bei den Verhandlungen mit dabei ist, informiert die VK die TK regelmäßig über Verhandlungsstände
- Die TK-Mitglieder informieren die restlichen FriseurInnen, die verdi-Mitglieder sind, und nehmen die Stimmungen dieser auf
• die Annahme bzw. Ablehnung von Verhandlungsergebnissen
- Eine Ablehnung der Ergebnisse bedeutet nicht gleichzeitig ein Scheitern, sondern, dass die Verhandlungen fortgesetzt werden.
• die Feststellung des Scheiterns von Verhandlungen
- Sind Verhandlungen gescheitert, stellt die TK beim Bundesvorstand einen Antrag auf die Durchführung einer Urabstimmung bzw. von Arbeitskampfmaßnahmen.
• den Abschluss von Tarifverträgen