Um die Sicherheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten, veröffentlicht die BGW Kataloge online als ► "Sichere Seiten".
Für junge Mitarbeiter*innen unter 18 gilt der Jugendarbeitsschutz.
Jugendliche dürfen
[Arbeitszeit/Berufsschule]
• in der Woche von 6 Uhr bis 20 Uhr und in Mehrschichtbetrieben – nach Anzeige an die Aufsichtsbehörde – bis 23 Uhr arbeiten.
• täglich maximal 8,5 Stunden arbeiten.
• pro Woche maximal 40 Stunden an 5 Arbeitstagen arbeiten, auch an Samstagen (bis auf 2 Samstage pro Monat).
• bis zu 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.
• an 2-stündigen betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen während des Blockunterrichts (25 Stunden pro Woche) teilnehmen
[Umgang mit Gefahrenstoffen/kosmetischen Produkten]
•im Normalfall alle Tätigkeiten im Friseurhandwerk ausüben.
• mit kosmetischen Produkten wie Shampoos, Stylingprodukten, Färbe-, Dauerwell- und Haarpflegemitteln sowie mit Desinfektionsmitteln und Haushaltsreinigern nur umgehen, wenn ein direkter Hautkontakt vermieden wird. Mehr über den geeigneten Hautschutz finden Sie unter Sichere Seiten ► „Hautschutz“