Zum 1. Juli ändert sich das Verpackungsgesetz. Konkret wurden unter anderem Änderungen zur Ausweitung der Registrierungspflicht für Unternehmen vorgenommen. Somit dürfen verpackte Ware bzw. Produkte ab dann in Deutschland nur mehr verkauft werden, wenn der Produzent im ► Verpackungsregister LUCID registriert ist.
Wie sind Friseur-Salons vom Verpackungsgesetz betroffen?
- Salon-Produkte
Da Hersteller von Produkten bzw. eure Salon-Partner verpflichtet sind, im Verpackungsregister vertreten zu sein, sind Salonbetreiber*innen im Fall von Salonprodukten nicht betroffen. Viele Industriepartner sind bereits seit langem im Register gelistet.
TIPP: Um sicher zu sein, dass die Verpackungen der Produkte, die ihr von euren Salon-Partnern erhaltet, gesetzeskonform recycelt werden, könnt ihr im Herstellerregister eine ► Suchanfrage starten.