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Credit: Asiandelight | AdobeStock

03.02.2025

BGW Hygieneplan neu - was gilt und wer kontrolliert?

Der BGW Hygieneplan für Friseursalons wurde überarbeitet: Was sollte wann, wie und womit im Friseursalon gereinigt oder desinfiziert werden? Und ist der Hygieneplan eigentlich verpflichtend? Und wer kontrolliert? Mit Download!

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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren Hygieneplan für Friseursalons aktualisiert, um den neuen Anforderungen - auch bezüglich des Themas Hautpilz - gerecht zu werden. Neu sind z.B. die Empfehlungen

  • dass Kundenumhänge nach jeder Verwendung gewechselt werden müssen
  • Scherköpfe / Rasiermesser nach jeder Kundin / jedem Kunden zu reinigen und zu desinfizieren sind
  • und dass alle anderen Tools nach Verunreinigung mit Blut, etc sofort zu desinfizieren sind. 

Die Vorgaben gelten für Friseursalons, Barbershops und mobile Friseure. 

BGW Hygieneplan

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Ist der BGW Hygieneplan verpflichtend?

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan der BGW ist nicht gesetzlich verpflichtend, stellt aber eine Handlungshilfe dar - er hilft den Verantwortlichen, die verpflichtenden Hygieneverordnungen einzuhalten.

Verpflichtend ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung / Gefahrenstoffverordnung. Im Salon müssen Schutzmaßnahmen für gefährdende Tätigkeiten festgelegt werden, also unter anderem auch Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen. Für die Mitarbeitenden muss der Salon eine Betriebsanweisung zur Verfügung stellen, in denen alle Gefahren- und Schutzmaßnahmen enthalten sind. Die Maßnahmen müssen mit den Mitarbeitenden besprochen werden. 

Muss ein Hygieneplan im Salon ausgehängt werden?

Der Hygieneplan muss nicht zwingend im Salon ausgehängt werden, jedoch müssen die Betriebsanweisungen den Mitarbeitenden in Arbeitsplatznähe zugänglich gemacht werden. Ein Aushang ist also eine einfache Möglichkeit, dies zu gewährleisten. Auf einem Ausdruck empfielt es sich, zu ergänzen, welche Reinigungs- und Desinfektionsmittel in welcher Konzentration verwendet werden. 

Wer kontrolliert die Umsetzung der Hygienerichtlinien?

Die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes (für Mitarbeitende) überwacht die staatliche Gewerbeaufsicht.

Die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen (für Mitarbeitende und Kundschaft) werden von den örtlichen Gesundheitsämtern kontrolliert. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind das Infektionsschutzgesetz und die länderspezifischen Hygieneverordnungen. 

Was ist die Hygieneverordnung und wo gilt sie? 

Das deutschlandweit gültige Infektionsschutzgesetz bildet die Basis für die Hygieneverordnungen. Diese werden von jedem Bundesland herausgegeben und setzen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes um. Darauf basierend geben die Berufsgenossenschaften Handlungsanweisungen für die Praxis. 

Regionale Handlungsanweisungen von Bundesländern, die über jene des BGW Hygieneplans hinausgehen, kann man beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen:

Robert Koch Institut

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