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27.12.2019

Beitragssatz in der Arbeitslosen-Versicherung sinkt auf 2,4%

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2020 um 0,1% von derzeit 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent.

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Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung gilt befristet bis 31.Dezember 2022 mit diesen 2,4 Prozent. Mit der Senkung werden Salonchefs und Friseure ein wenig entlastet. Die Senkung geht auf Kosten der Agentur für Arbeit, die dafür auf Rücklagen zurückgreift.

Ab 1. Januar 2023 würde der Beitragssatz auf den gesetzlich vorgegebenen Beitragssatz von 2,6 Prozent steigen.

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