Was zu wissen ist, wenn Arbeitgeber*innen das Jobticket bereits unterstützen, das erklärt Ecovis Steuerberaterin Annette Bettker in Rostock.
Ich kaufe meinen Arbeitnehmern monatlich ein ÖPNV-Ticket
Viele Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter bei ihrem Weg zur Arbeit finanziell unterstützen möchten, kaufen ihnen monatlich ein Jobticket. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist beispielsweise, dass Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Dann ist das Jobticket ein Sachbezug. Dieser Sachbezug ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Für Juni bis August kosten Tickets für den Personennahverkehr nur neun Euro. Damit ist auch nur dieser Betrag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. War das Ticket bisher steuer- und beitragsfrei, bleibt das auch weiterhin so.
Ich erstatte meinen Arbeitnehmern monatlich einen Zuschuss zum Jobticket
Kauft der Arbeitnehmer sein ÖPNV-Ticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm dieses ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten.
Für Juni bis August hat der Arbeitnehmer nur Aufwendungen in Höhe von neun Euro. Damit kann der Arbeitgeber ihm nur bis zu neun Euro steuer- und beitragsfrei erstatten. Zahlt er ihm mehr, ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig abzurechnen.