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04.11.2022

Gas- und Strompreisbremse für Unternehmen

Bund und Länder haben sich auf ein Paket zur Finanzierung weiterer milliardenschwerer Entlastungen in der Energiekrise verständigt. Geeinigt habe man sich bei der Preisbremse für Gas und Strom auch für kleinere und mittlere Unternehmen

Bund und Länder haben sich bei ihrem Treffen am Mittwoch auf ein Paket zur Finanzierung weiterer milliardenschwerer Entlastungen in der Energiekrise verständigt. Geeinigt habe man sich bei der Preisbremse für Gas und Strom, den Kosten für Flüchtlinge, beim Nahverkehr und Wohngeld, wie Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Länder mitteilte.

Gaspreisbremse: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden – angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar. Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. 

Strompreisbremse: Sie soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dazu muss auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.

Der Zentralverband reagiert

„Der am Mittwoch getroffene Kompromiss zur Gas- und Strompreisbremse zwischen Bund und Ländern ist gerade noch rechtzeitig zustande gekommen. Die Betriebe brauchen jetzt Sicherheit und schnelle Entlastungen. Es ist wichtig, die Maßnahmen vorzuziehen und vor allem effektiv umzusetzen“, sagt Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks und ergänzt, „Angesichts der multiplen Krisen bleibt eine grundsätzliche Entlastung des Friseurhandwerks notwendig. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen auf 7 Prozent bleibt deshalb eine zentrale Forderung des Friseurhandwerks.“