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27.03.2024

Bundesrat unterstützt ZV-Forderungen zum BVaDiG

Der ZV kämpft für eine dringende Überarbeitung des Berufsbildungsvalidierungsgesetzes (BVaDiG) und bekommt Unterstützung vom Bundesrat, der sich einem Teil der Forderungen anschließt.

Das BVaDiG hat zum Ziel Herausforderungen, mit dem sich das duale Berufsausbildungssystem konfrontiert sieht, abzufedern. Das deutsche Ausbildungssystem soll nun mit den Anpassungen modernisiert und für junge Menschen attraktiver gestaltet werden. Mit den Änderungen des Gesetzesentwurfs ist der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks nicht einverstanden. Konkret fordert der Zentralverband in folgenden Punkten eine Überarbeitung des BVaDiG:

  • Einführung einer Altersuntergrenze von 25 Jahren
  • Inhalt und Ablauf des Feststellungsverfahrens
  • Gleichwertigkeit von Abschlussprüfung und Feststellungsverfahren

Nun hat der Bundesrat beschlossen, Teilen der ZV-Forderungen zuzustimmen. Wie zum Beispiel die Altersgrenze von 25 Jahren als Voraussetzung zur Zulassung zum Validierungsverfahren. So soll sich die Validierung klar vom dualen Ausbildungssystem abgrenzen. Weiters fordert der Bundesrat ein Heraufsetzen der notwendigen Berufserfahrung auf das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit. Das geht sogar über die Forderungen des ZV hinaus, der das Zweifache an Berufserfahrung als ausreichend erachtete. 

„Wir sind außerordentlich glücklich und sehen es als großen Erfolg, dass sich unser Engagement auf Ebene der Länder ausgezahlt hat und man sich unserer Sichtweise und Argumentation angeschlossen hat“, begrüßt Präsidentin Manuela Härtelt-Dören den Beschluss des Bundesrates.

Der Beschluss des Bundesrates steht ► hier zum Download bereit.

Wie geht es weiter?

Der ZV erwartet nach der parlamentarischen Osterpause eine Gegenäußerung der Bundesregierung. Danach geht der Gesetzesentwurf mit den Bundesrat-Beschlüssen an den Bundestag zur Beratung.